Einleitung: Einflussfaktoren auf die Dauer
Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie; andere sektorale Heilpraktiker oder der Vollheilpraktiker haben andere zeitliche Abläufe. Die Dauer der Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie ist von mehreren Faktoren beeinflusst.
Das Mindestalter von 25 Jahren und das erforderliche Staatsexamen sind die einzigen gesetzlich festgelegten Grundlagen, die Einfluss auf die Zeitdauer haben.
Der weitere Zeitablauf hängt grundsätzlich davon ab, ob eine Anerkennung per Aktenlage möglich und angestrebt wird oder eine mündliche, in wenigen Fällen auch schriftliche, Überprüfung durch ein Gesundheitsamt erforderlich wird. In jedem Fall sind die Bearbeitungszeiten der zuständigen Behörden entscheidend; es soll Fälle mit über 12 Monaten Bearbeitungszeit gegeben haben.
Wenn die Kenntnisprüfung persönlich angestrebt wird (zum Beispiel zur Vermeidung eines zusätzlichen Kurses, der in einigen Bundesländern vorgeschrieben ist) oder wenn die Kenntnisprüfung aufgrund der behördlichen Bestimmungen erforderlich ist, wird die Zeit durch die Anmeldung wesentlich bestimmt. In diesem Fall sind die Zeitabläufe teilweise von vorgegebenen Prüfungsterminen abhängig.
Kernpunkt: Nach der Entscheidung, den Weg des sektoralen Heilpraktikers einzuschlagen, ist die regionale Information entscheidend, da sich daraus die zeitlichen Abläufe ergeben.
Grundvoraussetzungen
Für die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie gibt es zwei gesetzlich festgelegte Grundvoraussetzungen: Das Mindestalter von 25 Jahren und das erforderliche Staatsexamen in Physiotherapie. Beide Kriterien sind unabdingbar und bilden die Basis für die weiteren Schritte im Anerkennungsprozess. Das Staatsexamen muss erfolgreich abgeschlossen sein und dient als Qualifikationsnachweis.
Die Erlaubnis zur Ausübung wird nur auf Antrag erteilt und die Koordination erfolgt durch das am Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Aktenlage vs. Überprüfung
Die Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie variiert je nach Bundesland und den zuständigen Gesundheitsämtern. Es gibt zwei Hauptwege: Anerkennung per Aktenlage und Kenntnisüberprüfung.
Aktenlage
Bei der Aktenlage wird die Anerkennung auf Grundlage vorgelegter Zeugnisse und Ausbildungsunterlagen erteilt. In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin, sind dafür mindestens vier Jahre Berufserfahrung und spezifische Schulungsnachweise erforderlich.
Kenntnisüberprüfung
Die Kenntnisüberprüfung erfolgt meist mündlich, in wenigen Bundesländern auch schriftlich. Sie prüft, ob der Antragsteller die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Kenntnis Überprüfung erfolgt durch die Gesundheitsämter und orientiert sich an den "Leitlinien zur Prüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern" des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2018. 1 Diese Leitlinien sind rechtlich für die Bundesländer nicht bindend, bilden jedoch den inhaltlichen Rahmen des Prüfungsablaufs unter Prüfungsinhalte recht gut ab.
Nach Bundesländern
Baden-Württemberg
- Überprüfung: Ausschließlich mündliche Kenntnisüberprüfung.
- Aktenlage: Kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die notwendigen Kenntnisse durch vorgelegte Dokumente nachgewiesen werden.
Berlin
- Überprüfung: Mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung und spezielle schulische Nachweise erforderlich.
Brandenburg
- Überprüfung: Schriftliche und mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bremen
- Überprüfung: Schriftliche und mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Im Einzelfall möglich, wenn langjährige Berufserfahrung oder umfangreiche Ausbildung nachgewiesen wird.
Hamburg
- Überprüfung: Mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Schulungsmaßnahme erforderlich.
Hessen
- Überprüfung: Mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Nicht angegeben.
Mecklenburg-Vorpommern
- Überprüfung: Schriftliche und mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Niedersachsen
- Überprüfung: möglich
- Aktenlage: Bei Vorlage entsprechender Nachqualifizierungsunterlagen.
Nordrhein-Westfalen
- Überprüfung: möglich
- Aktenlage: Mindestens 60 Stunden Nachqualifikation erforderlich.
Rheinland-Pfalz
- Überprüfung: Schriftliche Überprüfung.
- Aktenlage: Zusätzliche spezielle Voraussetzungen erforderlich.
Saarland
- Überprüfung: mögich.
- Aktenlage: Im Einzelfall möglich.
Sachsen
- Überprüfung: Mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Bei Nachweis einer geeigneten Schulung.
Sachsen-Anhalt
- Überprüfung: möglich.
- Aktenlage: Bei Nachweis einer mindestens 40-stündigen Fortbildung.
Schleswig-Holstein
- Überprüfung: Prüfung erforderlich.
- Aktenlage: Derzeit nicht möglich.
Thüringen
- Überprüfung: Schriftliche und mündliche Überprüfung.
- Aktenlage: Im Einzelfall möglich, bestimmte Voraussetzungen. 2
Vorbereitungskurse und Alternativen
Vorgeschriebene Vorbereitungskurse
In einigen Bundesländern sind Vorbereitungskurse vorgeschrieben, wenn die Anerkennung nach Aktenlage erfolgt. Diese Kurse sind ein unverzichtbarer Bestandteil auf dem Weg zum sektoralen Heilpraktiker. Sie konzentrieren sich auf Kernbereiche wie Diagnostik, Indikationsstellung und Gesetzeskunde.
Amtsärztliche Überprüfung für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie
Die mündliche Überprüfung im Kontext des sektoralen Heilpraktikers Physiotherapie wird durch die regionalen Gesundheitsämter organisiert und häufig von einem Amtsarzt durchgeführt. Hierbei können für die Berufsgruppe fachlich geeignete Personen mit Heilpraktikeranerkennung beteiligt werden. Bei der mündlichen Überprüfung liegt der Fokus weniger auf medizinisch-anatomische Kenntnissen. Stattdessen wird vor allem die persönliche Eignung geprüft, also ob die antragstellende Person:
- Ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zutreffend einschätzen kann.
- Die Grenzen des eigenen sektoralen Bereichs sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt.
- Sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bewusst ist.
- Notfallsituationen und lebensbedrohliche Zustände erkennen und angemessene Erstversorgung sicherstellen kann.
- Die sogenannten "Arztvorbehalte" einschätzen und respektieren kann.
Persönliche Entscheidung
Im Einzelfall ist, sofern der Weg zur Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker im Bundesland oder der Region nicht standardisiert vorgezeichnet ist, die persönliche Entscheidung entscheidend, ob ein Antrag auf Anerkennung nach Aktenlage oder ein Antrag auf Überprüfung gestellt wird.
Schlussfolgerung
Die Dauer bis zur Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben einem Mindestalter von 25 Jahren muss das physiotherapeutische Staatsexamen abgeschlossen sein.
Im Weiteren sind zwei Wege zur Anerkennung möglich: Anerkennung per Aktenlage oder Kenntnisüberprüfung. Vorbereitungskurse können je nach Bundesland bei Anerkennung per Aktenlage verpflichtend sein. Wenige Bundesländer verlangen eine berufliche Praxiszeit vor der Anerkennung. Bearbeitungszeiten der Behörden können ebenfalls die Zeitdauer beeinflussen.
Die Entscheidung für eine der beiden grundsätzlichen Richtungen bildet eine wichtige Grundlage für deinen weiteren Weg. Da die Zeitabläufe stark von deiner Vorgehensweise und den regionalen Gegebenheiten beeinflusst werden, ist eine frühzeitige Information und klare Entscheidungsfindung entscheidend für die zielgerichtete Planung.
Anmerkungen
Die Dauer bis zur Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst. entscheidend ist die Frage ob eine Anerkennung nach Aktenlage möglich ist oder eine Kenntnisüberprüfung erforderlich wird.
Sieh auch die Bekanntmachung von Leitlinienzur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe ider Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (2017). https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?0
(Angaben entsprechen usnerem persönlicehn Recherchestand Sep 2023)